Zusatz zur Datenschutzerklärung

Unily nimmt den Schutz von Kunden- und personenbezogenen Daten äußerst ernst. Im Zuge dieser Verpflichtung sind wir bestrebt, die entsprechenden Instrumente für unsere Kunden bereitzustellen, um auch sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen. Dieser Zusatz zu unserer Datenschutzerklärung ist ein solches Instrument und dient dazu, unseren Kunden internationale Datenübertragungen, sofern erforderlich und zulässig, zu ermöglichen.

Was deckt dieses Datenschutz-Addendum ab?

Dieser Zusatz zur Unily-Datenschutzerklärung beruht in erster Linie auf den am 4. Juni 2021 von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an Drittländer ohne EU-adäquaten Datenschutz regeln, sofern eine solche Übermittlung möglich und zulässig ist. Dieser Zusatz trägt u. a. dem im Vereinigten Königreich herausgegebenen International Data Transfer Addendum (Anhang zur internationalen Datenübermittlungsvereinbarung) Rechnung, das es unseren Kunden ermöglicht, die neuen EU-Standardvertragsklauseln ggf. auch auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus dem Vereinigten Königreich in nicht adäquate Länder anzuwenden.

Die überarbeiteten Standardvertragsklauseln ersetzen die vorherigen, für internationale Datenübermittlungen geltenden Standardvertragsklauseln aus den Jahren 2001, 2004 und 2010 und sollen diese besser an die regulatorischen Anforderungen der Datenschutzverordnungen anpassen und Konflikte ausräumen, die durch jüngste Gerichtsentscheidungen wie Schrems II aufgezeigt wurden.

Welche wesentlichen Änderungen enthält dieser Zusatz zur Datenschutzerklärung?

In dem Bestreben, seinen Kunden möglichst viel Transparenz zu erschließen, nutzt Unily diese Gelegenheit, um sein Verzeichnis an Unterauftragsverarbeitern zu aktualisieren und neu zu formatieren. Es soll somit für die Kunden leichter zugänglich und einfacher werden, sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Sie finden die Liste der Unterauftragsverarbeiter jetzt hier und können auf unserer Website Benachrichtigungen über Änderungen abonnieren. Auch diese Änderungen sind Gegenstand dieses Zusatzes zur Datenschutzerklärung.

Gelten die Standardvertragsklauseln für die Datenverarbeitung für alle Kunden?

Die Standardvertragsklauseln gelten nur für Kunden, die Vertragsbeziehungen zu einem Unily-Unternehmen außerhalb von UK/EU (z. B. Unily Inc) unterhalten und Unily mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauen, die den Datenschutzbestimmungen des Vereinigten Königreichs (GDPR) und/oder der EU (z. B. DSGVO) unterliegen. In diesem Fall beinhaltet die Erbringung der von Unily bereitgestellten Dienste die Übertragung von personenbezogenen Daten an und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Orten außerhalb des Vereinigten Königreichs und/oder des EWR.

Beinhaltet die Verarbeitung durch Unily eine internationale Datenübermittlung, die der britischen Datenschutzverordnung unterliegt (mit Ausnahme von Ländern mit adäquaten Datenschutzbestimmungen), unterliegt den britischen Standardvertragsklauseln für die Datenverarbeitung. Dabei ist Unily der „Datenimporteur“ und der Kunde der „Datenexporteur“.

Beinhaltet die Verarbeitung durch Unily einen internationalen Transfer, der der EU-DSGVO unterliegt (mit Ausnahme von Ländern mit adäquaten Datenschutzbestimmungen), unterliegt dieser den EU-Standardvertragsklauseln für die Datenverarbeitung, und Unily ist der „Datenimporteur“ und der Kunde ist der „Datenexporteur“.

Bei der Übertragung von personenbezogenen Daten von einem Unily-Unternehmen an einen Unterauftragsverarbeiter (einschließlich aller Unily-Tochtergesellschaften), der personenbezogene Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs oder des EWR verarbeitet (mit Ausnahme von Ländern mit adäquaten Datenschutzbestimmungen), fallen derartige Übertragungen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Zusatzes zur Datenschutzerklärung. In diesem Fall ist Unily der „Datenexporteur“ und die Datenübermittlung unterliegt den Standardvertragsklauseln, die Unily mit allen relevanten Unterauftragsverarbeitern abgeschlossen hat.

Wie wirkt sich dieses Addendum auf die Hauptvereinbarung zwischen den Parteien aus?

Der Zusatz zur Datenschutzerklärung von Unily ist ein Zusatz zu den zwischen Unily und seinen Kunden bestehenden Verträgen und somit Teil dieser Vereinbarungen. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen dieses Zusatzes zur Datenschutzerklärung und den Vertragsbedingungen hat dieser Zusatz zur Datenschutzerklärung (einschließlich aller Definitionen) in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Vorrang.

Wo finde ich den Zusatz zur Unily Datenschutzerklärung?

Unily-Kunden können den bereits von Unily unterzeichneten Zusatz zur Datenschutzerklärung hier herunterladen, ebenfalls unterschreiben und an privacy@unily.com zurücksenden.

Was ist, wenn ich weitere Fragen habe?

Falls Sie weitere Fragen oder den Datenschutz bezügliche Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Customer Success Manager oder direkt an unser Datenschutzteam unter privacy@unily.com

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